Rechtsprechung
BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 77, 259
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab muß angegeben, die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 66, 265 (269 f.); 68, 311 (316)).
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)). - BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab muß angegeben, die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 66, 265 (269 f.); 68, 311 (316)). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Es hat sich im Einzelnen mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte einzugehen und die in Schrifttum und Rechtsprechung - insbesondere derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten, für die vorgelegte Frage bedeutsamen Rechtsauffassungen ebenso zu verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. etwa BVerfGE 65, 308 ; 76, 100 ; 77, 259 ; 125, 175 ; 127, 335 ; 131, 88 ). - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
Es muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass es bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ; 124, 251 ).Das vorlegende Gericht hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben und die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darzulegen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 77, 259 ; 78, 165 ; 81, 275 ; 86, 52 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 99, 300 ).
Gegebenenfalls muss das vorlegende Gericht auch die Entstehungsgeschichte der Norm und die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 92, 277 ).
- FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
Qualifizierung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …
Die Entscheidungserheblichkeit ist dann gegeben, wenn der beschließende Senat bei Gültigkeit der beanstandeten Norm zu einer anderen Entscheidung kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. Beschluss des BVerfG vom 03.11.1987, 1 BvL 28/87, BVerfGE 77, 259). - BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
Um dem Entlastungszweck gerecht werden zu können, muss nach der Rechtsprechung des BVerfG der Vorlagebeschluss aus sich heraus, dh ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein (BVerfG Beschlüsse vom 6.9.2012 - 1 BvL 13/12 - NVwZ 2013, 61, 62 und vom 25.6.1974 - 1 BvL 13/69, 1 BvL 23/69, 1 BvL 25/69 - BVerfGE 37, 328, 333 und vom 3.11.1987 - 1 BvL 28/87 - BVerfGE 77, 259, 261; Dederer in Maunz/Dürig, GG, Stand Juli 2016, Art. 100 RdNr 191 mit RsprNachw) . - FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ist für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einer anderen Entscheidung käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 (261); 79, 245 (249)). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses …
- BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14
Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin - …
Dem vorlegenden Gericht obliegt es gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in seinem Vorlagebeschluss umfassend darzutun, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm überzeugt und inwiefern die Entscheidung des Gerichts von ihrer Gültigkeit abhängig ist (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr). - BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100 …
- BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer …
- BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …
- BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09
Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig
- BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
- BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97
Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer …
- BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1 …
- BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs …
- BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB …
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 1/04
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob eine Regelung …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?
- BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
- BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
Berufsfreiheit (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels; …
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung …
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- FG Niedersachsen, 28.05.1997 - III 90/91
Kumulation von Verkehrssteuern verfassungswidrig?
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der …
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- FG Niedersachsen, 18.08.1998 - VII (III) 306/97
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer auf durchschnittliche Eigenheime; …
- BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen
- BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.07.1995 - 5 K 1047/95
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvL 47/93
Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darstellung zur Erheblichkeit …
- BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG